01606 DSGVO und BDSG – Überblick, Kontext und Erläuterungen für die Praxis
Bei der Auseinandersetzung mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird schnell deutlich, dass sie in ihrer Struktur und Systematik sehr unübersichtlich sind. Dieser Beitrag macht die Texte für die Praxis verständlich. Hierzu listet er die Gesetzestexte aller 99 Artikel der DSGVO tabellarisch auf und ordnet ihnen die entsprechenden Erwägungsgründe zu. In einer weiteren Spalte zeigt er, welche Regelungen im BDSG (die seit Mai 2018 gültige Fassung) mit dem jeweiligen Artikel der DSGVO korrespondieren. Eine vierte Spalte liefert eine verständlichen Zusammenfassung und erläuternde Kommentierung des Artikels und der korrespondierenden Regelungen des BDSG.
Um eine besonders gute Übersichtlichkeit zu gewährleisten und den Stoff leicht handhabbar zu machen, wurde das Format A4 quer gewählt. Die Tabelle finden Sie daher als Arbeitshilfe in einem separaten PDF-Dokument, das Sie selbstverständlich auch ausdrucken können. So haben Sie gleichzeitig Verordnungstext, Erwägungsgründe, die korrespondierenden Texte des BDSG und den Kommentar vor Augen, was das Verständnis der DSGVO stark erleichtert. Arbeitshilfen: von: |
1 Einleitung
Liebe Leser,
die EU-Verordnung (2016/679), in Deutschland als „Datenschutzgrundverordnung” (im Nachfolgenden „VO”) bezeichnet, muss seit dem 25. Mai 2018 in ganz Europa direkt angewendet werden.
Unsicherheit
Die konkrete Umsetzung der VO sorgt in der Praxis bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern (weiterhin) für viel Unsicherheit. Ihre Verunsicherung und ihre Ängste werden zusätzlich dadurch geschürt, dass beispielsweise in Beratungen, in E-Mail-Newslettern oder auf Webseiten vor den immensen Bußgeldern gewarnt wird, die bei einem Verstoß gegen die VO-Vorgaben drohen. Ob diese umfassend betriebene „Angstmacherei” berechtigt ist oder nicht, kann ich nur schwer einschätzen. Daher will ich mich nicht auch noch an dieser „Orakelei” beteiligen.
Die konkrete Umsetzung der VO sorgt in der Praxis bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern (weiterhin) für viel Unsicherheit. Ihre Verunsicherung und ihre Ängste werden zusätzlich dadurch geschürt, dass beispielsweise in Beratungen, in E-Mail-Newslettern oder auf Webseiten vor den immensen Bußgeldern gewarnt wird, die bei einem Verstoß gegen die VO-Vorgaben drohen. Ob diese umfassend betriebene „Angstmacherei” berechtigt ist oder nicht, kann ich nur schwer einschätzen. Daher will ich mich nicht auch noch an dieser „Orakelei” beteiligen.